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Die Vorlage behauptet eingangs, dass die 2. IGS nicht
nur wünschenswert, sondern notwendig sei. Das stimmt
nicht. |
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Die Schülerzahlen im Kreis werden von 2010 bis 2018 um
26% sinken. Diese Entwicklung wird nicht hinreichend
betrachtet. Gerade hat eine IDW-Studie darauf
hingewiesen, dass die Einwohnerzahlen noch stärker
zurückgehen werden als bisher schon befürchtet. |
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Als Grundlagen für die Empfehlung fehlt eine Betrachtung
der Schullandschaft bis 2018, insbesondere des
Rückganges der Schülerzahlen ab 2011. |
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Bei Rückgang der Schülerzahlen wie prognostiziert um 35%
ergibt sich für die IGS Vöhrum ein Fehlbedarf an Plätzen
von nur noch ca. 60! Das begründet keine 2. IGS |
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Wenn man nicht die Bedarfszahlen von 08 zugrunde legt,
sondern die von 07, dann hätte die IGS Vöhrum
langfristig sogar eine Überkapazität von 32 Plätzen!
Deshalb ist zu klären, ob es sich bei den Anmeldezahlen
08 um einen Ausreißer oder um einen Trend handelt. Dies
geht nur, wenn die Anmeldezahlen 09 abgewartet werden.
Da für das Antrags-/Genehmigungsverfahren 9 Monate
erforderlich sind (Gutachten, Seite 9), besteht die
Möglichkeit, die Entscheidung auf die Ratssitzung im
Juni zu verschieben. |
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Für die Aussage, dass aus der 2. IGS wahrscheinlich mehr
als 70 Schüler in die Sek II wechseln wollen werden,
fehlt der Beleg. |
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Es fehlt das Eingeständnis, dass bei den
prognostizierten Schülerzahlen die gesetzlich geforderte
5-Zügigkeit spätestens 2017 nicht mehr zu halten sein
wird. |
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Grundlage für die Berechnungen, wie sich die IGS-Schüler
nach Schullaufbahnempfehlung zusammensetzen werden, kann
nicht die heutige Verteilung auf die Schularten sein,
sondern höchstens die Sortierung der IGS-Anmeldungen
(2007/2008/2009), siehe Gutachten, S. 30 |
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Das Argument gegen eine 6-zügige IGS (je mehr
IGS-Plätze, umso geringer die Aussicht auf weitere IGS)
offenbart die Voreingenommenheit des Autors, dem es nur
darum geht, flächendeckend IGS einzurichten. |
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Die Überlegungen zu einer 3. IGS verschärfen die
Bedenken in jeder Hinsicht und sind zurückzuweisen. |
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Die Aussage, dass die Lengeder Schüler die Abwanderung
von der HS und RS Ilsede mehr als ausgleichen würden,
deckt sich nicht mit den unterstellten Anmeldezahlen für
eine 2. IGS |
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Die Auswirkungen der Gleichbehandlung von IGS mit dem
gegliederten Schulsystem (Stundenkontingente, Abitur
nach 12 Jahren, keine automatische volle Ganztagsschule)
bleiben unberücksichtigt. |
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Gegen die Erfahrungen vermehrter Wechsler von Realschule
und Gymnasium zur IGS sprechen die neuen
Rahmenbedingungen für IGS. |
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Die Behauptung des angeblichen Vorteils des Abiturs erst
nach 13 Jahren wird nach Umstellung auf G8 auch an der
IGS gegenstandslos. |
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Man will einen Sek II-Bereich gleich mit
berücksichtigen, obwohl dies derzeit nicht
genehmigungsfähig ist. Von der Verwaltung kamen in der
Sitzung des Bildungsausschusses am 05.03.09, als es um
Kosten ging, ganz andere Aussagen. Woran sollen wir uns
nun halten? |
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Auswirkungen einer 2. IGS auf das Fachgymnasium Technik
wie auch auf das Fachgymnasium Wirtschaft werden
vernachlässigt. |
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Entgegen den Vorgaben wird das Gymnasium Ilsede sowohl
durch den Rückgang der Schülerzahlen als auch die
Abschöpfung bei Einrichtung einer Sek II an der 2. IGS
gefährdet. |
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Massiv gefährdet ist nicht nur die Realschule Wendeburg,
sondern auch die in Hohenhameln. |
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Ebenfalls massiv gefährdet sind die Hauptschulen in
Edemissen, Groß Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg. |
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Die Schüler der RS Lengede sind zu 92% für den Erhalt
der Realschule. Auch deren Interessen, nicht nur die der
IGS-Befürworter, sind zu berücksichtigen. Außerdem sind
die Sorgen der Wendeburger um ihr Schulzentrum ernst zu
nehmen. Wenn man den Elternwillen als Monstranz vor sich
herträgt, muss man den Willen aller Eltern gleichermaßen
berücksichtigen und sachlich abwägen. |
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Die Formulierung „Realschulangebot bzw.
Hauptschulangebot zu sichern bzw. weiter zu entwickeln“
ist irreführend, wenn diesen Schulen vorsätzlich die
Schüler entzogen werden. Die Kooperation von HS und RS
schafft keine zusätzlichen Schüler. |
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Die Aussagen zu den Standorten Vechelde und Wendeburg
widersprechen sich. Es geht entweder die Stärkung des
Standortes Vechelde mit Wendeburger Schülern oder die
(noch völlig unausgegorenen) Überlegung zur Kooperation
HS und RS Wendeburg. |
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Die 2. IGS zwingt fast überall zur organisatorischen
Zusammenfassung von Haupt- und Realschulen, um diese
überhaupt noch erhalten zu können. |
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Das Ziel, bestehende Gymnasien zu sichern, wird mit
einer Stauchung auf das Existenzminimum konterkariert.
(Gutachten, Seite 20) |
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Wenn, wie von Herrn Uflerbäumer suggeriert, mit 360
Gymnasiasten 4 Gymnasien betrieben werden sollen, wird
diese Schulform nicht mehr in der Lage sein, ein
attraktives Angebot (Kursvielfalt) vorzuhalten. Dies
würde diese Schulform benachteiligen. Ist das
beabsichtigt, um die gewünschte Schulform IGS
flächendeckend durchzusetzen? |
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Die IGS-Vöhrum wird zwangsläufig von der Einrichtung
einer 2. IGS betroffen sein, weil Schüler aus dem
Kreisgebiet sich dann nicht mehr alle nach Vöhrum
orientieren. Dies ist demzufolge näher zu betrachten. |
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Da die Auswirkungen der Errichtung einer weiteren IGS
auf das Schulangebot im Gebiet des Schulträgers
darzulegen sind, ist eine kreisweite Elternbefragung zu
fordern. |
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Die Postulierung des qualitativen Aspektes widerspricht
der später getroffenen Definition der Einzugsbereiche
(Gutachten, Seite 15) |
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Obwohl festgestellt wurde, dass die Infrage kommenden
Kinder diejenigen sind, die heute Klasse 3 oder jünger
sind, baut die gesamte Rechnung des Gutachtens auf den
heutigen Fünftklässlern auf. |
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Die Empfehlung an den Schulträger, der IGS ein Budget
für Ganztagsangebote zur Verfügung zu stellen,
verursacht zusätzliche Kosten. Außerdem ist nicht
einzusehen, warum ausgerechnet eine IGS dafür Zuschüsse
erhalten sollen. |
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Die Aussagen zu den Standorten Vechelde und Wendeburg
widersprechen sich. Es geht entweder die Stärkung des
Standortes Vechelde mit Wendeburger Schülern oder die
(noch völlig unausgegorenen) Überlegung zur Kooperation
HS und RS Wendeburg. |
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Die Kriterien für die Untersuchung sind willkürlich
vorgegeben, ebenso wie die Einzugsbereiche. Damit fallen
mehrere denkbare Alternativen von vornherein heraus
(Ilsede, Hohenhameln, Edemissen etc.) |
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Unter der Prämisse, dass die Kreistagsmehrheit eine 2.
IGS durchsetzen will, ist die Elternbefragung notwendig
für die die Eltern umfassende Informationen darüber
brauchen, um was für eine IGS es geht.
Da die IGS-Vöhrum bisher das gesamte Kreisgebiet
abdeckt, sind die Auswirkungen der 2. IGS auf diese zu
untersuchen (trotz § 106 NSchG). |
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Unter Zugrundelegung der Argumentation und Prämissen des
Autors ist die Folgerung, 2. IGS nach Lengede zu legen,
zutreffend.
Es bleiben aber festzuhalten:
- erheblicher Erweiterungsbedarf (Erweiterungsbau)
- zwei auseinander liegende Teilstandorte
- massiver Widerstand aus der Realschule Lengede |
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Dem Landkreis die Schulträgerschaft für eine potenzielle
2. IGS zuzuweisen, ist logisch und zwingend. Da
anzunehmen ist, dass der Anteil der städtischen Schüler
an der IGS-Vöhrum dann steigen wird, ist die
Kostenaufteilung für die 1. IGS zwischen Landkreis und
Stadt Peine neu zu verhandeln.
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Der Vorschlag, die HS Lengede schon ab 2010 nach Ilsede
zu verlegen, bringt zusätzliche, erhebliche Unruhe
(Widerstand der Betroffenen ist
sicher) und zusätzlichen Schülertourismus mit Mehrkosten
für den Kreis. Zudem widerlegt diese Überlegung die
Behauptung des 1. Kreisrates (PN vom 03.03.09), dass die
derzeitigen Realschüler nicht betroffen wären. |
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Die geforderten Realisierungsmöglichkeiten des
„besonderen“ Konzeptes, um die Schule in Lengede zu
einer Einheit werden zu lassen, sind zu benennen. |
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Zum Raumbedarf: in Lengede fehlen laut Herrn Uflerbäumer
40 Räume, die Kreisverwaltung hat ein Fehl von 29 Räumen
ermittelt. Sind auch die anderen Aussagen von Herrn
Uflerbäumer mit Fehlern dieser Größenordnung behaftet?
Dann kann man das Gutachten insgesamt A+B zur Entsorgung
überantworten.
Fragen: Kosten? Nachhaltigkeit bei zurückgehenden
Schülerzahlen? |
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Bei der Auflistung der Gemeinden im vorgeschlagenen
Einzugsbereich der 2. IGS wurden die Lahstedter
Einwohner unterschlagen. Auch das ist ein Hinweis auf
die Fehlerhaftigkeit der Vorlage. |
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Die Kosten für den gewaltigen Erweiterungsbedarf sind
zumindest überschlägig zu benennen und stellen eine
unentbehrliche Entscheidungsgrundlage dar.
Versteckte Notbehelfe (Gutachten: kleine Nebenräume
umwidmen) sind klar zu benennen und zu bewerten. |
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Wenn der Landkreis eine 2. IGS in Lengede errichtet und
in Folge dessen der Anteil städtischer Schüler an der
IGS in Vöhrum wächst, ist die Kostenverteilung zwischen
Landkreis und Stadt neu zu verhandeln. |