Rede zur Kreistagsresolution "Endlagerung radioaktiven Abfalls" vom 16.02.2011       

des Vorsitzenden der FDP-Kreistagsfraktion, Holger Flöge          

 

Ich beginne mit einem Zitat aus dem Kommentar Saipa, Meyer, Schwind, Mielke, Freese zu  § 26 der Niedersächsischen Landkreisordnung:
„Der Kreistag erlangt aus Art. 28 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemein politisches Mandat. Die Beschlüsse des Kreistages werden in Ausübung gesetzlich gebundener öffentlicher Gewalt gefasst und bedürfen daher einer durch die Verfassung vermittelter Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Entschließungen mit Appell- oder Symbolcharakter.“

Der Antrag veranlasst uns also, uns mit einer Sache zu befassen, für die wir explizit kein Mandat haben. Aber Sie von der Kreistagsmehrheit setzen es trotzdem mit Ihrer Mehrheit durch.

Der in der Beschlussvorlage empfohlene Text von SPD/Grüne weist einige Mängel auf. Diese wurden trotz Hinweis in der vorbereitenden KA-Sitzung nicht geheilt. So ist nach Aussage des Antragstellers in Punkt 1. die Suche gemeint. Im Text steht aber Endlagerung.

Des Weiteren wird in Punkt 4. behauptet, dass das wartungsfreie Verschließen eines Endlagers nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspräche. Das trifft nicht zu. Nur weil einige Parteigänger Ihrer Ansicht dies bestreiten, ändert das nicht den Stand der Wissenschaft.

Auch der Resolutionstext aus Braunschweig, der diese Debatte ausgelöst hat, weist Ungereimtheiten auf. Einerseits wird dort verlangt festzustellen, ob nur Niedersachsen geeignete Standorte bietet. Andererseits wird verlangt, Gorleben zügig zu Ende zu erkunden.

Zur Thematik als solche,r: Wer davon ausgeht, dass Gorleben als Endlager geeignet sein könnte, muss sich dafür aussprechen, Gorleben endlich zügig zu Ende zu erkunden und kein neues Fass andernorts aufzumachen, das nur als Kristallisationspunkt für neue Protestaktionen wirken würde. Wer davon ausgeht, dass Gorleben als Endlager nicht geeignet sein dürfte, muss sich dafür aussprechen, sofort mit der Suche nach alternativen Standorten zu beginnen. Ich bewundere die Anhänger sowohl der ersten als auch der zweiten Gewissheit.

Obwohl Sie das bestreiten, liegen bislang keine Erkenntnisse vor, dass Gorleben nicht geeignet wäre. Die Eignung ist aber auch noch nicht belegt, im wesentlichen, weil die damalige Bundesregierung im Jahr 2000 beschlossen hat, sich mit einem Moratorium für 10 Jahre dumm zu stellen.

Weil dies der Erkenntnisstand ist, lehnen wir Liberale sowohl eine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben als auch einen Abbruch der Erkundungsarbeiten ab. Solange nicht geklärt ist, ob der Salzstock in Gorleben als Endlagerstandort geeignet ist, ist eine alternative Standortsuche weder wirtschaftlich noch politisch zu vertreten. Um aber auf eine alternative Standortsuche, so sie denn notwendig werden sollte, vorbereitet zu sein, ist es erforderlich, schon jetzt zu bewerten, ob und inwieweit die neben Salz in Frage kommenden Wirtsgesteine grundsätzlich geeignet sind.

Freuen Sie sich aber bitte nicht zu früh. Nahezu alle überhaupt in Frage kommenden Standorte, ob Salz oder ein anderes Wirtsgestein, liegen in Norddeutschland, die Masse davon in Niedersachsen.

Wir sind mit beiden Versionen eines Resolutionstextes nicht zufrieden. Wir haben auch nicht die notwendige letzte Erkenntnis. Wir sehen auch nicht die Notwendigkeit, dass sich dieser Kreistag zum Thema äußert (siehe Zitat vom Anfang). Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten.