Ich beginne mit einem Zitat aus dem Kommentar
Saipa, Meyer, Schwind, Mielke, Freese zu § 26 der
Niedersächsischen Landkreisordnung:
„Der Kreistag erlangt aus Art. 28 GG nur ein
kommunalpolitisches, kein allgemein politisches Mandat. Die
Beschlüsse des Kreistages werden in Ausübung gesetzlich
gebundener öffentlicher Gewalt gefasst und bedürfen daher
einer durch die Verfassung vermittelter Rechtsgrundlage.
Dies gilt auch für Entschließungen mit Appell- oder
Symbolcharakter.“
Der Antrag veranlasst uns also, uns mit einer
Sache zu befassen, für die wir explizit kein Mandat haben.
Aber Sie von der Kreistagsmehrheit setzen es trotzdem mit
Ihrer Mehrheit durch.
Der in der Beschlussvorlage empfohlene Text
von SPD/Grüne weist einige Mängel auf. Diese wurden trotz
Hinweis in der vorbereitenden KA-Sitzung nicht geheilt. So
ist nach Aussage des Antragstellers in Punkt 1. die Suche
gemeint. Im Text steht aber Endlagerung.
Des Weiteren wird in Punkt 4. behauptet, dass
das wartungsfreie Verschließen eines Endlagers nicht dem
aktuellen Stand der Wissenschaft entspräche. Das trifft
nicht zu. Nur weil einige Parteigänger Ihrer Ansicht dies
bestreiten, ändert das nicht den Stand der Wissenschaft.
Auch der Resolutionstext aus Braunschweig,
der diese Debatte ausgelöst hat, weist Ungereimtheiten auf.
Einerseits wird dort verlangt festzustellen, ob nur
Niedersachsen geeignete Standorte bietet. Andererseits wird
verlangt, Gorleben zügig zu Ende zu erkunden.
Zur Thematik als solche,r: Wer davon ausgeht,
dass Gorleben als Endlager geeignet sein könnte, muss sich
dafür aussprechen, Gorleben endlich zügig zu Ende zu
erkunden und kein neues Fass andernorts aufzumachen, das nur
als Kristallisationspunkt für neue Protestaktionen wirken
würde. Wer davon ausgeht, dass Gorleben als Endlager nicht
geeignet sein dürfte, muss sich dafür aussprechen, sofort
mit der Suche nach alternativen Standorten zu beginnen. Ich
bewundere die Anhänger sowohl der ersten als auch der
zweiten Gewissheit.
Obwohl Sie das bestreiten, liegen bislang keine
Erkenntnisse vor, dass Gorleben nicht geeignet wäre. Die Eignung
ist aber auch noch nicht belegt, im wesentlichen, weil die
damalige Bundesregierung im Jahr 2000 beschlossen hat, sich mit
einem Moratorium für 10 Jahre dumm zu stellen.
Weil dies der Erkenntnisstand ist, lehnen wir
Liberale sowohl eine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben als
auch einen Abbruch der Erkundungsarbeiten ab. Solange nicht
geklärt ist, ob der Salzstock in Gorleben als Endlagerstandort
geeignet ist, ist eine alternative Standortsuche weder
wirtschaftlich noch politisch zu vertreten. Um aber auf eine
alternative Standortsuche, so sie denn notwendig werden sollte,
vorbereitet zu sein, ist es erforderlich, schon jetzt zu
bewerten, ob und inwieweit die neben Salz in Frage kommenden
Wirtsgesteine grundsätzlich geeignet sind.
Freuen Sie sich aber bitte nicht zu früh. Nahezu
alle überhaupt in Frage kommenden Standorte, ob Salz oder ein
anderes Wirtsgestein, liegen in Norddeutschland, die Masse davon
in Niedersachsen.
Wir sind mit beiden Versionen eines
Resolutionstextes nicht zufrieden. Wir haben auch nicht die
notwendige letzte Erkenntnis. Wir sehen auch nicht die
Notwendigkeit, dass sich dieser Kreistag zum Thema äußert (siehe
Zitat vom Anfang). Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten. |